Wirtschaftshochbau

Investitionen im Industrie- und Verwaltungsbau (im Amtsdeutsch „Nichtwohngebäude“) werden von einer Reihe von Entscheidungskriterien bestimmt: Wirtschaftlichkeit, Dauerhaftigkeit, Langlebigkeit unter dem Gesichtspunkt des Lebenszyklus, geringe Unterhalts- und Pflegemaßnahmen, geringer Energieverbrauch, nachhaltiger Umgang mit Ressourcen – all das sind Kriterien; die erfüllt werden müssen.

Wären da nicht Bestrebungen nach Corporate Design und damit nach übergeordneten Ausdrucksformen in der Architektur, bliebe die angemessene Gestaltung von Zweckbauten vermutlich auf der Strecke. „Branding“ und „Marke“ breiten sich mit unterschiedlicher Bedeutung in allen Teilen unseres Lebens aus. Die „Residenz“ eines Unternehmens wird zu seiner Visitenkarte und spiegelt sein Selbstverständnis und seine Philosophie wider. Das Gebäude wird zur Visitenkarte des Unternehmens. Nicht nur die Unternehmen und Institutionen profitieren von der attraktiven Gestaltung. „Bilbao-Effekt“ nennt man die gezielte Aufwertung von Orten durch spektakuläre Bauten nach Entwürfen renommierter Architekten.

Schnell erkannte man gerade bei Nichtwohngebäuden, dass mit der Betonbauweise alle Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Gestaltung zu erfüllen sind. Beton - bzw. Stahl- und Spannbeton - ist tragfähig, erschütterungsdämpfend, widerstandsfähig gegen Feuer und Feuchtigkeit, bietet vorteilhafte bauphysikalische Eigenschaften und ist dazu preiswert und dauerhaft.

Im Groben gliedern sich diese Nichtwohngebäude in:

  • Anstaltsgebäude (z.B. Krankenhäuser, Heime, Kasernen)
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • landwirtschaftliche Betriebsgebäude
  • nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude:
    - Fabrik- und Werkstattgebäude              
    - Handels- und Lagergebäude
    - Hotels und Gaststätten
  • sonstige nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude:
    - Verkehrsgebäude (z.B. Parkhäuser und Tiefgaragen)
    - Filmtheater, Spielbanken und sonstige Gebäude für Unterhaltungszwecke
    - sonstige nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude

  • sonstige Nichtwohngebäude (z.B. Schulen, Museen, Theater, Sporthallen)

Eine genaue Systematik ist hier zu finden.

Auf diesen Seiten finden Sie kurze Texte über die Vorteile der Betonbauweise bei den Nichtwohngebäuden (ohne landwirtschaftlichen Betriebsgebäude). Berücksichtigt werden hier die zwei Gebäudetypen „Hallenartige Gebäude“ und „Geschossbau“. Diese Einteilung spiegelt die unterschiedliche Nutzung wider, die Grundlage der Systematik der „Nichtwohngebäude“ ist.

Hallenartige Gebäude sind gekennzeichnet durch große Räume mit weitspannenden Decken. Sie werden in erster Linie unter den Gesichtspunkten der Funktionalität und Wirtschaftlichkeit gebaut. Die funktionalen Ansprüche bestehen in optimale Raumausnutzung mit großen stützenfreien Flächen, die eine hohe Tragfähigkeit der Konstruktion erfordern. Die Ansprüche an die Wirtschaftlichkeit bestehen in geringen Baukosten und geringen Kosten während der Nutzung (Instandhaltung, Energie).
Hier sind einzuordnen:

a) Hallengebäude, die der Unterbringung von Maschinen, Geräten und Lagergütern dienen:

  • Fabrik- und Werkstattgebäude
  • Handels- und Lagergebäude
  • Verkehrsgebäude: Garagengebäude (Parkhäuser)

b) Hallengebäude mit zeitweise großen Menschansammlungen:

  • Veranstaltungsgebäude (Sportgebäude, Theater, Opernhäuser, Kongresshallen)
  • Museen
  • Bibliotheken
  • Hörsaalgebäude

Gebäude im Geschossbau sind in der Hauptsache von mittleren bis kleineren Raumeinheiten geprägt sind (außer Foyers und Gemeinschaftsräume etc.) und beherbergen in erster Linie Menschen, die Dienstleistungen (Büro- und Verwaltungsgebäude) erbringen oder in den Gebäuden untergebracht sind (Anstaltsgebäude, Hotels). Gebäude im Geschossbau werden unter den Gesichtspunkten der Funktionalität und Wirtschaftlichkeit gebaut. Ästhetische Ansprüche spielen eine wichtige Rolle.

Hier sind einzuordnen:

  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Anstaltsgebäude, Hotels
  • Schulgebäude, Kindertagesstätten, Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
  • Freizeit- und Gemeinschaftshäuser

Eine weitere Unterscheidung ergibt sich aus der Bauweise. Bei Nichtwohngebäuden wird im Wesentlichen zwischen der Skelettbauweise und der Tafel- oder Schottenbauweise unterschieden. Beim Skelettbau haben alle Bauelemente primär eine tragende Funktion. Die Vertikallasten werden in erster Linie über Stützen abgetragen. Unterzüge tragen die Deckenkonstruktionen. Die primär tragenden Elemente haben somit meist keine raumabschließende Funktion. Die Raumabschließung erfolgt nach außen über Fassadenelemente und innen über nicht tragende Wände.

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