Netzstationen für die Stromversorgung

Ohne Strom funktioniert in den Gebäuden für die Industrie und die Verwaltung nichts. Er sorgt für die Beleuchtung des Arbeitsplatzes, die einwandfreie Funktion der Computer und der Kommunikationseinrichtungen. Besonders hoch ist der Bedarf an Strom in Hoch-, Mittel- und Niederspannung in Produktionsanlagen. Hier ist es daher häufig erforderlich, eigene Netzstationen mit Transformatoren zu betreiben. Aber auch die Erzeugung regenerativer Energien über Windkraftwerke, Biogasanlagen oder Photovoltaik bedingt den Einsatz dezentraler Netzstationen.

Von diesen Netzstationen, landläufig auch Trafo-Stationen genannt, gehen in zweierlei Hinsicht Gefahren für die Umwelt aus. Zum einen dürfen Menschen auch im Fall einer Fehlfunktion nicht in Kontakt mit elektrischem Strom kommen. Außerdem werden meist Transformatoren eingesetzt, die ganz in einen Behälter mit Öl eingebaut sind. Das Öl dient der Kühlung und Isolation. Dieses Öl darf im Fall eines Schadens nicht ins Grundwasser oder in Oberflächengewässer gelangen. Bewährt haben sich hier Kompaktstationen aus Stahlbeton in Raumzellenbauweise.

Unter Kompaktstationen werden standardisierte ortsfeste Gehäuse bezeichnet, die nicht begehbar sind und von außen bedient werden. Die gebräuchlichste Form der Kompaktstation besteht aus einem Transformator für Mittelspannung (MS) oder Niederspannung (NS), einer MS-Ringkabelschaltanlage, den Verbindungen und einer NS-Verteilung. Der überwiegende Teil der Kompaktstationen sind sogenannte "Fabrikfertige Stationen", für die DIN EN 62271-202 anzuwenden ist.

DIN EN 62271-202 sieht eine Typprüfung über sicherheitsrelevante Anforderungen für in der Fabrik gefertigte Stationen vor. Das Betongehäuse muss zahlreiche bauliche Anforderungen erfüllen:

  • Erfüllung der Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG),
  • ausreichende Abfuhr der Verlustwärme des Transformators,
  • die Erfüllung des Berührungsschutzes und die
  • Störlichtbogenfestigkeit.

Störlichtbögen (ungewollt auftretende Lichtbögen zwischen elektrischen Anlagenteilen) können Explosionen verursachen, die Passanten nicht gefährden dürfen.

Das Gehäuse der Anlage ist daher integraler Bestandteil der Gesamtanlage und muss den Auswirkungen von inneren Fehlern und äußeren mechanischen Einflüssen sicher standhalten. Beton kann hier unter anderem seine hohe Festigkeit und seine hervorragenden Eigenschaften im Brandschutz ausspielen.

Bei der Herstellung der Stahlbetonraumzellen für die Gehäuse kommt häufig das Glockengussverfahren zum Einsatz. Dabei werden der Boden, die Ölauffangwanne sowie die Seiten- und Zwischenwände fugenlos in einem Guss hergestellt. Die Herstellung des Ölauffangbehälters kann dabei gemäß DAfStb-Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ als unbeschichtetes Betonbauwerk für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfolgen. Die Dachscheibe als separates Stahlbetonbauteil wird später auf das Gehäuse lösbar montiert.

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