Auffangwannen

Der Schutz der Umwelt genießt in Produktionsbetrieben eine hohe Priorität. Häufig werden hier flüssige Betriebsmittel oder Produkte umgeschlagen oder gelagert, die im Havariefall Fließgewässer, Seen und Grundwasser gefährden könnten. Auffangwannen aus Beton übernehmen hier als sogenannte Sekundärbarriere eine wichtige Funktion im Umweltschutz. Da Auskleidungen aus Edelstahl teuer und die Dauerhaftigkeit von Beschichtungen fraglich ist, sind unbeschichtete Konstruktionen wirtschaftlich und effizient.

§ 62 (1) im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fordert, dass Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen so zu errichten sind, dass keine Beeinträchtigung von Gewässern zu befürchten ist. Die jeweiligen Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung - VAwS) der Bundesländer verlangen, dass das Volumen des Auffangraums dem Volumen der in ihr aufgestellten Anlage entspricht. Auffangwannen aus Beton erhalten am Rand eine dementsprechend hohe Aufkantung. Die Konstruktion muss das Durchtreten der ausgetretenen Flüssigkeit so lange verhindern können, bis die Leckage unter normalen betrieblichen Bedingungen (meist 72 Stunden) spätestens entdeckt wird.

Die jeweiligen Landesbauordnungen verlangen Eignungs- und Verwendbarkeitsnachweise für Anlagen bzw. Anlagenteile zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (LAU-Anlagen). Mögliche Schwachstellen einer unbeschichteten Betonkonstruktion könnten Risse und undichte Fugen sein. Die DAfStb-Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ definiert die besonderen Anforderungen an die Bemessung von Dichtflächen aus Ortbeton.

Dort werden vier Varianten zum Nachweis der Dichtheit aufgeführt. Teil 2 der DAfStb-Richtlinie fordert für die Herstellung von unbeschichteten Betonbauwerken als Sekundärbarriere für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die Verwendung eines flüssigkeitsdichten Betons. Dabei wird grundsätzlich zwischen „Flüssigkeitsdichtem Beton (FD-Beton)“ und „Flüssigkeitsdichtem Beton nach Eindringprüfung (FDE-Beton)“ unterschieden. Die DAfStb-Richtlinie enthält außerdem Regelungen und Hinweise für die Bauausführung, die sicherstellen sollen, dass die hohen Anforderungen an die Dichtheit der Bauteile in der Praxis erfüllt werden.

U. a. wird gefordert, dass der bauausführende Fachbetrieb grundsätzlich eine Dokumentation der Bauausführung anzufertigen hat. Bauliche Anlagen im Zuständigkeitsbereich des WHG sind während der Ausführung, vor Inbetriebnahme und wiederkehrend in regelmäßigen Abständen durch einen Sachverständigen zu überprüfen. Die Vorteile von Auffangwannen als Betonfertigteile sind:

  • Vereinfachte Genehmigungsverfahren
  • Bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik Berlin
  • Hohe Qualität durch witterungsunabhängige Fertigung im Werk
  • Auslieferung mit Herstellererklärungen und Nachweisen
  • Kurze Bauzeit durch schnelle Montage auf bauseitig erstelltem Planum

Auffangwannen als Betonfertigteile werden z. B. aus Beton C35/45 FDE gefertigt und können für einen Einsatz als Auffangwanne für stark betonangreifende und diffundierende Stoffe bereits im Werk beschichtet oder ausgekleidet werden. Die Fertigteile sind als Auffangwannen für Schienenfahrzeuge, Straßenfahrzeuge und als Tanktassen zur Sicherung von Tanklagern und –anlagen lieferbar.

Jeder Betreiber ist verpflichtet, ein Konzept zu entwickeln, wie im Fall der Leckage oder Havarie zu verfahren ist. Darin sind festzulegen:

  • Benennung von Verantwortlichkeiten, Kontrollperioden und -methoden, Kommunikationswege, verfügbare Entsorgungsdienste
  • Angabe der höchstzulässigen Zeitdauer zwischen Eintritt des Beaufschlagungsfalls und Beseitigung des wassergefährdenden Stoffs
  • Festlegung der Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen eines Beaufschlagungsfalls für die Betonkonstruktion

Nach dem Kontakt der Betonkonstruktion mit der aufzufangenden Flüssigkeit ist
zu prüfen, ob eine Dekontamination (Befreiung von Schadstoffen) des Betons notwendig ist oder welche Instandsetzungsmaßnahme durchzuführen ist. In Betracht kommen dabei:

  • Anlegen einer neuen Dichtfläche
  • Ergänzen der Dichtflächen
  • Beschichtung
  • Betonersatz
  • Füllen von Rissen

Bezüglich der in den Beton eingedrungenen Flüssigkeit gibt es den Effekt der Selbstreinigung durch Verdampfen. Hohe Luftwechselraten, Anlegen eines Unterdrucks oder eine Wärmebehandlung an der Betonoberfläche können diese Selbstreinigung beschleunigen. Bei Eindringtiefen bis zu einem Viertel der Bauteildicke darf von einer ausschließlichen Verdampfung entgegen der Beaufschlagungsrichtung ausgegangen werden, d.h. es findet keine Durchdringung des Bauteils statt.

Weiterführende Literatur

Planungsatlas Hochbau

Beton. Für große Ideen.

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