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Achtung! Die allgemein anerkannten Regeln der Technik unterliegen regelmäßigen Änderungen und Weiterentwicklungen (z. B. Normenreihe Beton DIN 1045:2023). Bitte prüfen Sie die Antworten des Chatbots. Die eingeführten technischen Baubestimmungen finden Sie in den Verwaltungsvorschriften „Technische Baubestimmungen" der einzelnen Bundesländer.

Elementplatten ohne Ortbetonergänzung (Vollplatten)

Vollplatten aus Beton werden im Werk gefertigt, auf der Baustelle auf den vorgesehenen Trägern bzw. Stützen abgelegt und durch Verguss an den statisch-konstruktiv erforderlichen Punkten kraftschlüssig verbunden. Volldecken sind nach der Montage sofort voll belastbar.

In einigen Fällen ist es aus Gründen der zulässigen Traglasten des Krans erforderlich, dass Gewicht der Bauteile gering zu halten. Für solche Fälle können die Vollplatten aus haufwerksporigem oder gefügedichtem Leichtbeton hergestellt werden. Die maximalen Abmessungen werden in erster Linie durch den Transport bestimmt. Bei einem Normaltransport sind dies Längen bis 7 m, Breiten bis 2,5 m und Gewichte bis 10 t. Mit Genehmigung sind auch Transporte von Vollplatten mit größeren Abmessungen möglich.

Weiterführende Literatur

Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.V. (FDB):
Betonfertigteile für den Geschoss- und Hallenbau

Planungsatlas Hochbau