FRAG DIE BETON KI

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Achtung! Die allgemein anerkannten Regeln der Technik unterliegen regelmäßigen Änderungen und Weiterentwicklungen (z. B. Normenreihe Beton DIN 1045:2023). Bitte prüfen Sie die Antworten des Chatbots. Die eingeführten technischen Baubestimmungen finden Sie in den Verwaltungsvorschriften „Technische Baubestimmungen" der einzelnen Bundesländer.

Außenanlagen

Das Erscheinungsbild von Industrie- und Verwaltungsgebäuden wird nicht allein von der Fassade des Bauwerks bestimmt. Bauwerk und sichtbare Außenanlagen bilden ein Ensemble und verdienen in der Planungsphase gleiche Aufmerksamkeit.

Die Außenanlagen sind aber nicht alle so sichtbar wie die Plätze, Zufahrten und Gartenanlagen. Zu den Außenanlagen gehören alle Grundstücksaufbauten, die weder Gebäudeteile sind noch als Betriebsvorrichtungen angesehen werden können, z. B. Einfriedungen, Tore, Wege- und Platzbefestigungen, Entwässerungsanlagen und Gartenanlagen.

Betonbauteile befriedigen durch die Vielzahl herstellbarer Formen und Farben, die hohe Tragfähigkeit, den hohen Widerstand gegen chemischen Angriff, mechanischen Angriff und gegen Frost-Tausalzangriff sowie ihre Dauerhaftigkeit alle Ansprüch:

Planungsatlas Hochbau