Wege mit hydraulisch gebundenen Tragdeckschichten

Hydraulisch gebundene Tragdeckschichten (HGTD) sind eine kostengünstige Ausbauform für ländliche Wege, die sowohl ökologischen Forderungen entsprechen, als auch die Vorteile vollflächiger, gebundener Befestigungen bieten. Sie eignen sich besonders für solche Wege, die hohen Verkehrslasten ausgesetzt sind und/oder verstärkter natürlicher Erosion unterliegen, aber dennoch eine naturnahe Erscheinung aufweisen sollen [1]. Das folgende Bild zeigt einen naturnahen Weg mit hydraulisch gebundener Tragdeckschicht (HGTD) [5]

Wesentliche Vorteile dieser Bauweise sind:

  • Einfache, fugenlose Konstruktion
  • Keine Wartezeiten erforderlich, sofort befahrbar
  • Hohe Belastbarkeit verbunden mit großer Beständigkeit gegen Erosion und Abrieb, auch in Gefällestrecken
  • Naturnahes, einem Schotterweg ähnliches Erscheinungsbild durch die raue und grob strukturierte Oberfläche und den leichten Bewuchs in Mittel- und Randstreifen
  • Verringerte Abfließgeschwindigkeiten des Oberflächenwassers bei relativ guter Wasserrückhaltung an der Oberfläche
  • Hohe Wirtschaftlichkeit durch niedrige Herstell- und Unterhaltungskosten bei langer Lebensdauer

Für die Planung, Bemessung, Ausschreibung und Ausführung von ländlichen Wegen sind die „Richtlinien für den ländlichen Wegebau” (RLW) [2] und die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege” (ZTV LW) [3] maßgebend. In beiden Regelwerken sind hydraulisch gebundene Tragdeckschichten (HGTD) als Standardbauweise für die Befestigung ländlicher Wege eingeführt.
Die HGTD wird unter Berücksichtigung bodenmechanischer Grundsätze hergestellt. Das heißt, dass:

  • die Proctordichte und der zugehörige optimale Wassergehalt werden am Baustoffgemisch durch den Proctorversuch bestimmt und
  • der erforderliche Bindemittelgehalt wird in der Druck- und ggf. in der Frostprüfung am Proctorkörper ermittelt wird.

Aus: Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Flurneuordnung: Naturnaher Wegebau im ländlichen Raum

Ein erheblicher Anteil des Wegeausbaus in der Flurneuordnung in Baden-Württemberg wird auch weiterhin in ungebundener Schotter- oder Kiesbauweise durchgeführt. Der Schotterweg ist eine naturnahe und landschaftsgerechte Ausbauart, gilt jedoch bei den Gemeinden und den Landwirten als unterhaltungsaufwendige Bauweise…

… Mit der Alternative einer hydraulisch gebundenen Tragschicht (HGT) aus Schotter und dem Bindemittel Zement, die ohne besondere gebundene Deckschicht befahren werden kann, hat die Flurneuordnungsverwaltung seit den frühen 80er Jahren erste Erfahrungen gesammelt. Diese „verbesserte Schotterbauweise“ ist in ihrem optischen Erscheinungsbild von einem Schotterweg konventioneller Art kaum zu unterscheiden. Den direkt auf sie wirkenden Beanspruchungen durch raschen und schweren landwirtschaftlichen Fahrverkehr ist sie jedoch ebenso wie der Schotterweg auf Dauer nicht gewachsen.

Deshalb werden heute statt der hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) nur noch Wegebefestigungen mit einer hydraulisch gebundenen Tragdeckschicht (HGTD) oder Deckschicht (HGD) hergestellt. Durch ihren höheren Bindemittelgehalt sind sie druckfester und somit widerstandsfähiger. Beide Bauweisen vermitteln im Vergleich zum Wegebau mit Asphalt einen naturnäheren und optisch landschaftsgerechteren Eindruck.

In der Ebene, insbesondere bei bereits vorhandener guter Schottertragschicht und bei begrenztem landwirtschaftlichem Verkehrsaufkommen, werden die Bauweisen mit einer HGTD oder HGD als Alternativen zur Asphaltbefestigung gesehen.

Bei ausgeführten Wegen wurde die HGTD je nach Nutzung in einer Dicke von 8 cm bis 12 cm, in einigen Fällen bis 18 cm, eingebaut. Empfohlen werden bei Wirtschaftswegen Einbaudicken von mindestens 12 cm [1].

Die ZTV LW [3] fordert für HGTD-Baustoffgemische:

  • einen Mindestbindemittelgehalt von 3 % (4 % bei Größtkorn 16 mm) bezogen auf das trockene Mineralstoffgemisch,
  • bei der Eignungsprüfung eine mittlere Druckfestigkeit von 12 N/mm² nach 28 Tagen.

Das Baustoffgemisch ist einlagig, höhen- und profilgerecht mit einem Straßenfertiger einzubauen. Ein Einbau von Hand ist nur bei kleinen Flächen oder bei einer schwierigen Profilgestaltung der Wegoberfläche zulässig. Zur Verbesserung der Griffigkeit, aber auch zur Unterstützung des naturnahen Erscheinungsbildes, kann Splitt in die frisch eingebaute hydraulisch gebundene Tragdeckschicht eingestreut und eingewalzt werden.

Hydraulisch gebundene Tragdeckschichten werden nicht gekerbt. Die aus diesem Grund zu erwartenden „wilden” Querrisse (ca. alle 10 bis 15 m) zur „Entspannung” der Decke sind jedoch kaum sichtbar und sind für die Lebensdauer der Befestigung weitgehend ohne Bedeutung [1].

Weiterführende Literatur

[1]    Zement-Merkblatt S21 Wegebau mit hydraulisch gebundener Tragdeckschicht, 09-2000

[2]    Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA): Arbeitsblatt DWA-A 904: Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW)

[3]    Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.:„Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege“ (ZTV LW)

[4]    Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Flurneuordnung: Naturnaher Wegebau im ländlichen Raum

[5]    Zement-Merkblatt LB07 Naturnahe Wegbefestigungen, 10-2001

[6]    Zement-Merkblatt S19 Ländlicher Wegebau mit Beton, 01-2000

[7]        Hersel, Otmar; Pickhardt, Roland: Ländlicher Wegebau mit überarbeitetem Regelwerk (TL LW 16/ZTV LW 16); beton 11/2017, Seite 428

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