Garagen aus Beton

Das eigene Auto ist heute ein Stück Lebensqualität. Es verspricht Mobilität und Unabhängigkeit. Eine Einschränkung dieser Lebensqualität ist es aber, wenn der Kampf um Parkraum schon vor der eigenen Haustür beginnt.

Die so genannten Stellplatzsatzungen der Kommunen verpflichten Bauherren daher dazu, pro Wohnung eine bestimmte Anzahl Stellplätze für PKW einzurichten. Die Zahlen orientieren sich meist an den Richtzahlen für den Stellplatzbedarf, die von den Bundesländern herausgegeben werden. Die Anlage zu Nr. 51.11 VV BauO NRW sieht zum Beispiel für Gebäude mit Wohnungen einen Stellplatz je Wohnung vor. In einigen Gemeinden kann man sich von dieser Verpflichtung „freikaufen“, wenn die Schaffung von Stellplätzen auf dem Grundstück nicht möglich ist. Die Stadt München hat in ihrer Stellplatzsatzung vom 14.08.2007 den Ablösebetrag in der Zone 1 auf 12.500 € je Stellplatz festgesetzt.

Bild: FV Betonfertiggaragen

Garagen aus Beton bieten nicht nur den notwendigen Stellplatz, sondern sind auch wirksam im Sachschutz. Hagel und Sturm werden ebenso sicher ferngehalten wie Gelegenheitsdiebe und „Vandalen“.

Anforderungen in den Verordnungen Bundesländer und Gemeinden

Die baulichen Anforderungen werden in den Garagenverordnungen der Länder geregelt, die grundsätzlich je nach Nutzfläche zwischen:

  • Kleingaragen (bis 100 m²),
  • Mittelgaragen (über 100 m² bis 1.000 m²),
  • Großgaragen (über 1.000 m²)

unterscheiden.

Die Garagenverordnungen der Länder legen auch die erforderlichen Abmessungen der Stellplätze fest, die aber von den Stellplatzsatzungen der Gemeinden noch variiert werden können. Die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sieht im Normalfall folgende Stellplatzabmessungen vor:

  • Länge mindestens 5 m
  • Breite:
    • Ist an keiner Längsseite eine Wand oder Stütze näher als 10 cm: 2,30 m
    • Ist an einer Längsseite eine Wand oder Stütze näher als 10 cm: 2,40 m
    • Sind an zwei Längsseiten Wände oder Stützen näher als 10 cm: 2,50 m
    • Bei Behindertenparkplätzen: 3,50 m

Aufgrund der besonderen Situation bei Kraftfahrzeugen, die ja mit leicht entzündlichen Stoffen betrieben werden, stellen die Garagenverordnungen auch hohe Anforderungen an den Brandschutz. Auf der einen Seite soll Menschen, die sich in der Garage befinden, die Flucht ermöglicht werden, auf der anderen Seite aber auch ein Übergreifen des Feuers auf Wohnräume verhindert werden. So müssen tragende Bauteile und Gebäudeabschlusswände in Kleingaragen der Feuerwiderstandsklasse R 30 (F 30) entsprechen. Tragende Bauteile aus Beton sind nicht brennbar und entsprechen schon aufgrund ihrer Bemessung auf Tragfähigkeit der Feuerwiderstandsklasse R 30 (F 30).

Für Mittel- und Großgaragen gelten sehr differenzierte Anforderungen an Bauteile, technische Einrichtungen und Fluchtwege, die den jeweiligen Landesbauordnungen zu entnehmen sind. Die Anforderungen an die tragenden Bauteile lassen sich mit Beton sicher und wirtschaftlich erfüllen.

Kleingaragen aus Beton

Sofern genügend Fläche auf dem Grundstück zur Verfügung steht, ist bei Ein- und Zweifamilienhäusern die Einzelgarage der Normalfall. Dieser Garagentyp lässt sich sowohl mit Leichtbeton-Mauerwerk, Transportbeton oder Fertiggaragen aus Beton einfach herstellen. Die mögliche geringe Wanddicke lässt auch bei beengten Verhältnissen eine optimale Raumnutzung zu.

Fertiggaragen aus Beton werden witterungsunabhängig im Werk gefertigt. Als freistehende Garagen werden Fertiggaragen aus Beton mit Flachdach, Satteldach, eingebauten Fenstern und Türen angeboten. Für die Gründung genügen meist Streifen- oder Punktfundamente, die bauseitig erstellt werden. Spezialfahrzeuge liefern die komplette Fertiggarage an und versetzen sie direkt auf die Fundamente. Falls das Transportfahrzeug nicht direkt an das Fundament heranfahren kann, ist ein Einheben mit einem Mobilkran möglich. Es werden auch Ausführungen als Doppelgaragen bzw. Kellergaragen angeboten. Die erforderlichen Formulare und Unterlagen für den Antrag auf Baugenehmigung stellen die Hersteller zur Verfügung.

Einzelgaragen lassen sich Wand an Wand auch zu Reihengaragenanlagen zusammenfügen.

Tiefgaragen für Wohnanlagen

Für größere Wohnanlagen eignen sich Tiefgaragen. Der direkte Zugang von der Tiefgarage zu den Wohneinheiten wird von Mietern und Wohnungseigentümern geschätzt und honoriert.

Tiefgaragen werden fast ausschließlich aus Beton bzw. Stahlbeton gebaut, da nur so gleichzeitig die Anforderungen „Hohe Tragfähigkeit - Brandschutz - Wasserundurchlässigkeit - Dauerhaftigkeit“ erfüllt werden können.

Damit Tiefgaragen angenommen werden, müssen sie benutzerfreundlich sein. Dazu gehört, dass beim Einparken möglichst wenig Hindernisse existieren und breite Fahrwege zur Verfügung stehen sowie helle und freundliche Zuwege vorhanden sind. Aufgrund der hohen Tragfähigkeit von Decken aus Beton, z. B. Spannbeton, können große Spannweiten ohne Stützen oder Unterzüge erreicht werden. Damit stehen viel Nutzfläche und große Durchfahrtshöhen trotz geringer Geschosshöhe zur Verfügung.

Eine wirtschaftliche Lösung für die Tragkonstruktion ist die Unterstützung der Decke im Abstand von jeweils drei Stellplätzen. Das Raster der Stützenstellung in Längsrichtung der Tiefgarage beträgt dann 7,50 m bzw. 7,15 m (6,90 m + 0,25 m Stützenbreite). Das Einparken wird dadurch erleichtert, dass die Stützen in Querrichtung von der Fahrgasse zurückgesetzt werden. Der Achsabstand beträgt daher ca. 7,50 m bis 8,50 m.

Neben den flexibel an jede Situation anpassbaren Ortbetonlösungen werden häufig Systeme mit vorgefertigten Stützen, Trägern, Decken und Wandplatten aus Beton hergestellt.

Da ständig Fahrzeuge auf den Fahrflächen rollen, wenden und rangieren, muss der Beton der Fahrbahndecken einen hohen Verschleißwiderstand aufweisen. DIN EN 1992-1-1 sieht daher für den Beton der Fahrbahndecke die Anforderung „Expositionsklasse XM1“ vor.

Im Winter werden über die einfahrenden Fahrzeuge Chloride und Taumittel eingetragen, die nicht in die Konstruktion eindringen dürfen. Dafür sind sowohl konstruktive als auch betontechnologische Vorkehrungen zu treffen. So muss der Beton der Fahrbahndecke für die Exposition „Chlorid“ den Anforderungen der Klasse XD3 entsprechen. Für Stützen und Wände gilt die Expositionsklasse XD1. In den Zu- und Abfahrtsbereichen ins Freie ist mit einem Frost-Taumittel-Angriff zu rechnen, so dass der Beton für die Fahrbahndecken und Schrammborde den Anforderungen der Expositionsklasse XF4 entsprechen muss, der Beton für Wände und Stützen den Anforderungen der Expositionsklasse XF2. Für die Fahrbahndecken wird eine Beschichtung empfohlen. Details sind dem „Bauteilkatalog – Planungshilfe für dauerhafte Betonbauteile“ zu entnehmen.

Zu den konstruktiven Vorkehrungen gehören:

  • die Anordnung von Bewegungsfugen, um Risse zu vermeiden,
  • die dauerhaft dichte Konstruktion dieser Fugen
  • eine ausreichende Bewehrung zur Begrenzung der Rissbreite,
  • ein ausreichendes (optimal ≥ 3 %) und konstantes Gefälle der Flächen zum Ablauf (Entwässerung),
  • eine sorgfältige Abdichtung der Abläufe.

Die Betonbauweise ermöglicht hier wirtschaftliche und dauerhafte Lösungen, die im Buch „Tiefgaragen und Parkdecks“ (Link in den Betonshop) zu finden sind.

Automatische Parksysteme

Bei automatischen Parksystemen werden alle notwendigen Fahrzeugbewegungen vollautomatisch von einem fördertechnischen System ausgeführt. Mit diesen Systemen kann der Flächen- und Raumbedarf von Garagenanlagen bei gleicher Fahrzeugzahl und sicherem Betrieb deutlich reduziert werden. Der Fahrzeugführer fährt sein Auto in eine Übergabekabine, verlässt sein Auto und startet per Knopfdruck den eigentlichen Parkvorgang. Eine Palette transportiert das Fahrzeug in ein Regal, wo es zwischen anderen Fahrzeugen „gestapelt“ wird. Die Reduzierung des Raum- und Flächenbedarfs folgt daraus, dass in der eigentlichen Parkgarage keine Fahrwege, Gehwege, Rangierräume und Aussteigeabstände vorgehalten werden müssen.

Die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen nimmt solche Systeme auch von der für Mittel- und Großgaragen vorgeschriebenen lichte Höhe von mindestens 2 m aus. Außerdem gelten im „Regalbereich“ (keine Fluchtwege) geringere Anforderungen an den Brandschutz und an die Belüftung.

Literatur

Musterbauordnung – MBO

Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Muster-Garagenverordnung - MGarVO)

Kampen, R. u.a.: Bauteilkatalog – Planungshilfe für dauerhafte Betonbauteile nach der neuen Normengeneration, Verlag Bau+Technik GmbH, Düsseldorf

Ebeling, K.; Lohmeyer, G.: Tiefgaragen und Parkdecks. Verlag Bau+Technik GmbH, Düsseldorf

Beton-Bauteile Deutschland e.V. (Hrsg.): Beton-Bauteile für den Wohnungsbau

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