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Brandschutz

Im Brandfall ist vor allem die Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Konstruktion von Bedeutung. Nur ausreichender Brandschutz kann die öffentliche Sicherheit gewährleisten und das Risiko von Personen- und Sachschäden reduzieren. Durch den Anteil brennbarer Materialien in Wand- und Deckenkonstruktionen wird die Brandlast bestimmt, die einen erheblichen Einfluss auf die Brandschäden haben kann.

Bauteile aus Beton und Leichtbeton gelten als „nicht brennbare Baustoffe nach Klasse 1A“ (Baustoffklassifizierung nach DIN 4102 ). Sie erfüllen damit bei entsprechender Dimensionierung die Anforderungen der höchsten Feuerwiderstandsklasse und geben auch im Brandfall weder schädliche Dämpfe noch Gase ab. Bereits relativ dünne Wände (d = 10 cm) aus beidseitig verputztem Leichtbeton- oder Porenbetonsteinen entsprechen der Feuerwiderstandsklasse F 90-A.

Bei den im natürlichen Brand eintretenden Temperaturen von bis zu 1000°C

  • bleibt Beton weitgehend fest
  • trägt Beton nicht zur Brandlast bei
  • leitet Beton den Brand nicht weiter
  • bildet Beton keinen Rauch
  • setzt Beton keine toxischen Gase frei.

Selbst wenn die Bauordnung für Ein- und Zweifamilienhäuser kaum Anforderungen an den Brandschutz stellt, empfiehlt sich also die massive Bauweise aus einem nicht brennbaren Baustoff, zum einen aus Sicherheitsgründen, zum anderen aufgrund günstigerer Versicherungsprämien.

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