Hopfen, Malz und Wasser. Mehr gehört nicht in ein Bier. Das legte Wilhelm IV. von Bayern in der Bayerischen Landesordnung vom 23. April 1516 fest.
Für die alkoholische Gärung sorgten Hefesporen aus der Luft. Das wusste man aber nicht. Es war nicht dieses Dekret, das ihm den Beinamen „Der Standhafte“ einbrachte, aber sein „Reinheitsgebot“, wie es später genannt wurde, ist auch knapp 500 Jahre später in Deutschland und weltweit immer noch ein Synonym für Qualität.