Gründung und Leckageerkennung

Gründung

Behälter und anbindende Komponenten in Biogasanlagen müssen dauerhaft wasser- und gasdicht sein. Daher sind die Bauwerke sowie die angeschlossenen Ver- und Entsorgungsleitungen grundsätzlich empfindlich gegen größere Setzungen und insbesondere Setzungsdifferenzen. Bei einem Baugrund geringer Tragfähigkeit erfolgt eine Anpassung der Behälterstatik sowie ggf. des Untergrunds, z. B. in Form von Bodenaustausch, Rüttelstopfverdichtung oder Pfahlgründung.

Eine Auftriebssicherung der Behälter wird erforderlich, wenn das Grundwasser bis zum Niveau der Behältersohlen ansteigen kann oder der Untergrund ein Versickern von Oberflächen- und Schichtenwasser (auch in der wiederverfüllten Baugrube) nicht oder nur unzureichend zulässt.

Die Baugenehmigung wird im Allgemeinen nur erteilt, wenn ein Leckageerkennungssystem vorgesehen wird.

Leckageerkennung

Besondere Bedeutung haben die Systeme zur Leckageerkennung. Sie ermöglichen es bei oberirdischen Behältern, deren Behälterboden nicht einsehbar ist, und bei einwandigen unterirdischen Behältern das rechtzeitige Erkennen von Leckagen und das Ergreifen von Gegenmaßnahmen. In der Regel besteht das Leckageerkennungssystem aus einer Dichtungsschicht und einer Dränage mit Kontrollrohr.

Die Dichtungsschicht verhindert das unkontrollierte Versickern der Leckageflüssigkeiten ins Grundwasser. Sie kann aus einer Kunststoffdichtungsbahn oder aus einer mineralischen Dichtung bestehen.

Zwischen Unterkante des Behälters und Dichtschicht ist eine 10 cm bis 20 cm dicke Dränschicht aus Kies mit einer Körnung von mindestens 4/8 mm einzubauen (aus Frostschutzgründen ggf. auch dicker). Die Kiesdränschicht kann auch durch eine gleichwertige Dränmatte bzw. Dränvlies ersetzt werden.

Bei Flachbodenbehältern ist eine Ringdränage, ab einem Volumen größer als 1 000 m³ eine Flächendränage einzubauen.

Bei der Ringdränage wird ein Dränrohr mit einem Durchmesser von mindestens 10 cm unterhalb der Außenkante der Bodenplatte verlegt. Es ist ein Kontrollschacht anzulegen, über den eine Wasserprobe entnommen werden kann. Bei Behälterdurchmessern größer als 10 m sind zwei Kontrollschächte vorzusehen.

Eine Flächendränage verfügt neben einer Ringdränage über zusätzliche Dränrohre.

Auf die Dränageschicht bzw. die Frostschutzschicht wird eine z. B. 5 cm dicke Sauberkeitsschicht betoniert, die auch als Auflage der ggf. erforderlichen Wärmedämmung dient. Darauf wird dann die Bodenplatte des Behälters betoniert.

Beim Bau der Behälter in Hanglage ist zu berücksichtigen, dass das Leckageerkennungssystem die Gleitsicherheit des Behälters verringert.

Andere Systeme sehen einen Behälter im Behälter vor. Im Fall einer Leckage in den Zwischenraum eintretende Flüssigkeit kann hier erkannt werden und über die zweite Behälterwandung am Eintritt ins Grundwasser gehindert werden.

[1] Bayerisches Landesamt für Umwelt: Biogashandbuch Bayern - Materialienband

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