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27.10.2010

Schutz bei Sturm: besser gut gesichert als gut versichert

Mindestens Windstärke acht.

Tatsächlich haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung nur für Sturmschäden ab Windstärke acht, also bei einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 Stundenkilometern. Im Zweifelsfall liegt die Nachweispflicht beim Versicherungsnehmer.

Versichert ist nur der Zeitwert.

Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen haftet die Teilkaskoversicherung, wenn durch den Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto fallen. Versichert ist allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert des Wagens, sondern nur der Wert, den er zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat. Hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von der Entschädigungssumme noch abgezogen. Wenn ein Wagen gegen einen umgestürzten Baum fährt, kommt dagegen die Vollkaskoversicherung für den Schaden auf.

Bei gesunden Bäumen gilt "höhere Gewalt".

Wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen weiter berichtet, machen die Versicherungen aber auch erhebliche Unterschiede, wenn es um den Zustand des Baumes oder Daches geht, durch den ein Schaden verursacht wurde: Ist der Baum morsch oder das Dach nicht gewartet, muss der jeweilige Eigentümer bzw. dessen Haftpflichtversicherung zahlen. Handelt es sich um einen gesunden Baum oder ein intaktes Dach, gilt dies hingegen als "höhere Gewalt" und der Eigentümer haftet nicht für den Schaden.

Betonfertiggarage bietet Schutz.

Wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, stellt sein Auto am besten in einer Betonfertiggarage ab. Darin kann der Herbststurm dem Auto im Regelfall nichts anhaben, sodass erst gar keine teuren Schäden entstehen und die unter Umständen aufwändigen Verhandlungen mit der Versicherung entfallen. "Der hochstabile Baustoff Beton verhindert sogar, dass durch vom Sturm herumgewirbelte Gegenstände Schäden an den Außenwänden der Garage anrichten", so Martin Heimrich von der Fachvereinigung Betonfertiggaragen e.V., "dies ist bei weniger stabilen Leichtbaumaterialien nicht gewährleistet."

Weitere Informationen unter:
www.betonfertiggaragen.de oder direkt bei der Fachvereinigung Betonfertiggaragen e.V.

Quelle/Foto: Fachvereinigung Betonfertiggaragen e.V.


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