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24.09.2009

Neue Energieeinsparverordung ab 1. Oktober 2009 in Kraft

Bundesregierung will Heizwärmebedarf spürbar senken

Ab 1. Oktober 2009 gilt eine neue Energieeinsparverordnung. Für die Dämmwirkung der Außenwände empfiehlt sie einen U-Wert von 0,28 W/m²K. Dieser ist zwar nicht verbindlich einzuhalten, zeigt aber die Größenordnung der erforderlichen Dämmung an. Massivhäuser aus Mauerwerk und Beton erfüllen ohne weiteres alle Wärmeschutzanforderungen der EnEV und mehr. Der Bauherr kann jederzeit entscheiden, ob und um wie viel sein Haus besser gedämmt sein soll,  als die EnEV gesetzlich fordert. Bei einem Massivhaus kann er alle Fördermittel ausschöpfen.

Jedes wirtschaftliche, Energie sparende Bauen erfordert jedoch ein Gesamtkonzept. In die Planung müssen neben der Wärmedämmung und einer dauerhaft dichten Gebäudehülle auch eine effiziente Heizung und Lüftung eingehen. Günstig auf den Energiebedarf wirken sich die Wärmespeichermassen schwerer Wände und Decken aus. Diese alleine können den Energiebedarf schon um ca. 10%, unter günstigen Umständen sogar stärker, senken.

Mehr Infos zur EnEV gibt es auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Quelle: Massiv Mein Haus e.V.


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