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25.04.2007
Bundesregierung beschließt die Einführung von Energieausweisen

Stärkung der Energieeffizienz im Gebäudebereich
Die Bundesregierung hat die gemeinsam von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos vorgelegte neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen und einen Bericht zur Förderung der energetischen ebäudesanierung beraten. Mit der EnEV wird die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geregelt. Ab Anfang 2008 wird der Ausweis schrittweise eingeführt. Mieter und Käufer erhalten damit einen klaren Überblick über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten. Mit der EnEV wird die EG-Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.
(Bild: BMVBS / dena)
Dazu erklärte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee: "Mit der geplanten Änderung der Energieeinsparverordnung betreten wir Neuland. Der
Energieausweis soll mehr Transparenz in den Immobilienmarkt bringen.
Mieter und Käufer können künftig auf einen Blick einen Eindruck
bekommen, welche Nebenkosten auf sie zukommen. Die Energieeffizienz
wird damit zu einem zentralen Entscheidungskriterium.
Energieeffiziente Gebäude sind damit klar im Vorteil. Wer bislang sein
Haus nicht gedämmt hat, verschenkt nicht nur bares Geld, sondern
schadet auch dem Klima. Mit dem Energieausweis für Gebäude kommt nun
der energetische Fingerabdruck für Häuser."
Bundesminister Michael Glos betonte: "Der sparsame und effiziente
Umgang mit Energie ist unabdingbare Voraussetzung für eine sichere und
kostengünstige Energieversorgung. In gleichem Maße werden auch
Ressourcen und Klima geschont. Die jetzige Novelle der EnEV geht einen
weiteren Schritt in die Richtung, den Energieverbrauch zu senken. Die
künftigen Energieausweise mit ihren Modernisierungsempfehlungen setzen
einen wichtigen Anreiz zur energetischen Sanierung. Mit den
Neuregelungen wird die EnEV zu einem zentralen Element der
Energieeffizienz- und der Klimapolitik der Bundesregierung
weiterentwickelt."
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel sagte: "Der Gebäudebereich ist von
zentraler Bedeutung für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung.
Jede unterlassene energetische Sanierung eines Gebäudes belastet über
Jahrzehnte unnötig die Klimabilanz und die Kasse seiner Bewohner. Der
vom Kabinett beschlossene Energieausweis auch für den Gebäudebestand
macht die energetische Qualität eines Gebäudes für Eigentümer, Käufer
und Mieter erstmals zu einem zentralen Marktfaktor. Die mit dem
Ausweis verbundenen Modernisierungsempfehlungen geben konkrete
Hinweise zur Energieeinsparung. Der Energieausweis regt damit in
besonderem Maße zum "Mitdenken" und "Mitmachen" an."
Nach der künftigen Verordnung können Eigentümer und Vermieter von
Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen, ob sie den
Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder
des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden. Das Gleiche gilt für
Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem
Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder
später auf diesen Standard gebracht worden sind. Der Bedarfsausweis
soll nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor
der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau
nicht erreichen, vorgeschrieben werden. Für Nichtwohngebäude sollen
beide Varianten generell erlaubt werden. Für Wohngebäude die bis 1965
fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis am 1. Januar 2008
Pflicht , für jüngere Wohngebäude am 1. Juli 2008 und für
Nichtwohngebäude am 1. Januar 2009. Zur Kostenbegrenzung darf auf
Pauschalen und fachlich gesicherte Erfahrungswerte zurückgegriffen
werden. Auch eine Begehung des Gebäudes durch einen Gutachter ist
nicht vorgeschrieben, kann aber im Einzelfall erforderlich sein. Der
Eigentümer kann Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung
stellen.
Quelle:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung