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16.02.2009
Zusätzliche Mittel für Bundesbauten und erleichterte Vergabeverfahren
Tiefensee: Bildung, Forschung und Kultur profitieren
Die Bundesregierung stellt mit dem zweiten Konjunkturpaket insgesamt zusätzliche 750 Millionen Euro für Investitionen in Liegenschaften des Bundes bereit. Ein Drittel dieser Gelder erhalten Institutionen, die auf Grund ihrer Bedeutung vom Bund gefördert werden: Dazu gehören Forschungseinrichtungen wie die Helmholtz-Gemeinschaft, die Max-Planck- und die Fraunhofer-Gesellschaft sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen wie die Stiftungen Preußischer Kulturbesitz, Preußische Schlösser und Gärten, Weimarer Klassik und viele andere wichtige Institutionen in unterschiedlichsten Bereichen.
Tiefensee: "Wir können jetzt wichtige Bauaufgaben in Angriff nehmen, die ansonsten noch Jahre in der Warteschleife wären. Gesellschaftlich wichtige Projekte kommen voran, Betriebskosten und Energiebedarf werden reduziert. Damit stärken wir Bildung, Forschung und Kultur, sichern Arbeitsplätze und entlasten gleichzeitig die Haushalte der zukünftigen Generation."
Je ein Drittel der Mittel gehen in militärische und zivile Bundesliegenschaften. Schwerpunkt ist die Verbesserung der Energieeffizienz.
Außerdem hat der Bundesbauminister auf zwei Jahre befristet das Vergaberecht vereinfacht, um die Maßnahmen zu beschleunigen. Seit Anfang Februar können Aufträge für Baumaßnahmen bis 100.000 Euro ohne Ausschreibung vergeben werden, bis zu 1 Million Euro im beschränkten Bewerberverfahren.
Damit werden für über 90 Prozent der öffentlichen Bauaufträge kürzere Vergabeverfahren ermöglicht. Gleichzeitig werden die für Baumaßnahmen des Bundes geltenden internen Verfahren entbürokratisiert. Durch die Anhebung der Schwellenwerte für "kleine Baumaßnahmen" von 1 auf 5 Millionen Euro können rund 80 Prozent der Projekte um bis zu sechs Monate früher vergeben werden.
Bundesbauminister Tiefensee forderte die Länder und Kommunen auf, diese Regeln im eigenen Zuständigkeitsbereich zu übernehmen:
"Nur ein kleiner Teil des Bauvolumens der öffentlichen Hand liegt beim Bund. Der überwiegende Teil liegt bei den Ländern und Kommunen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann deshalb wesentlich verbessert werden, wenn die Regelungen auch für die Länder und Kommunen eingeführt werden", so Tiefensee.
Quelle:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung