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22.11.2010
Blindenleitsteine verbessern Orientierung
Blindenleitsteine ermöglichen Blinden und sehbehinderten Menschen das sichere Navigieren im öffentlichen Raum. Foto: KANN, Bendorf
Mehr Sicherheit im öffentlichen Raum
Für Blinde und sehbehinderte Menschen ist die Orientierung im Straßenverkehr eine echte Herausforderung. Straßen- und Bahnsteigkanten stellen für sie hohe Gefahrenquellen dar, die kaum eingeschätzt werden können. Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen fordert deshalb eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes. Für blinde und sehbehinderte Menschen bedeutet dies, dass sie sicher durch den öffentlich zugänglichen Raum navigieren können. Hilfreich sind in diesem Zusammenhang taktile Bodenindikatoren, die „taktil“, also durch Ertasten gut wahrnehmbar sind und die einen starken Farbkontrast zur Umgebung aufweisen, um Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit die Orientierung zu erleichtern. Sie werden als Leit- und Warnsystem in Form von Rillen- und Noppensteinen in der Straßen- und Wegebefestigung eingesetzt. Rillensteine dienen in Längsrichtung zum Weg als Führungslinie, in Querrichtung als Gefahrenhinweis, beispielsweise an Bahnsteigkanten. Noppensteine werden grundsätzlich als Aufmerksamkeitsfelder mit Hinweischarakter eingesetzt. Sie weisen z.B. auf Hindernisse wie Türen oder Treppen hin und signalisieren, dass in diesem Bereich erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich ist.
Um Blinden und sehbehinderten Verkehrsteilnehmern eine größtmögliche Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten, entwickelte das Land Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit Blinden- und Sehbehindertenverbänden den Leitfaden „Bar-rierefreiheit im Straßenraum“. Er stellt eine Verbesserung der alten DIN Norm 32984 für Bodenindikatoren dar. Die Neuerungen waren notwendig geworden, da die Profilierungen der gängigen Blindenleitsteine mit den heute verwendeten Blindenlangstöcken nicht mehr oder nur schwer zu ertasten sind.
In Anlehnung an diese Vorgaben bietet KANN jetzt Blindenleitsteine mit entsprechender Profilierung an. Sie werden mit Rillen- und mit Noppenprofilen gefertigt. Die Steine mit Rillenprofil verfügen über Rippen von 5 mm Höhe, die in Abständen von 50 mm angeordnet sind. Sie lassen sich auch mit den heute verwendeten Blindenlangstöcken gut ertasten und stellen so eine Verbesserung gegenüber den herkömmlichen Blindenleitplatten dar. Die bei der Erstellung von Aufmerksamkeitsfeldern eingesetzten Noppenplatten erhielten eine neuartige Strukturierung. Die Noppen sind jetzt versetzt angeordnet, um ein Durchrutschen des Taststocks zu verhindern. Durch ihre Höhe von 5 mm sind sie außerdem mit den Füßen ertastbar.
Beide Steinvarianten sind im Rastermaß 30 x 30 x 8 cm sowie als Halbstein (30 x 15 x 8 cm) lieferbar. Die Befahrung mit Pkw ist möglich. Außerdem sind die Steine in weiß und einem grauen Farbton erhältlich. So wird eine kontrastreiche Verlegung möglich, die auch von Menschen mit starker Sehbehinderung noch gut wahrgenommen werden kann.
Quelle: Kann GmbH -
Pressebüro Dieter Last
