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21.04.2011

Neue Bauproduktenverordnung der EU stärkt Transparenz im Binnenmarkt

Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (BBS) begrüßt die neue Bauproduktenverordnung, die EU-weit einheitliche Regeln unter anderem für die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten vorschreibt. Die neue Verordnung legt in vielen Punkten klarer als die bisherige Bauproduktenrichtlinie technische Regeln für die Anwendung von Bauprodukten fest. Vor allem wird die CE-Kennzeichnung künftig verbindlicher. Die technische Beschaffenheit von Bauprodukten wird damit für alle Marktakteure transparenter und der Wettbewerb im Binnenmarkt gestärkt.

Erstmals werden die produktbezogenen Verantwortlichkeiten von Herstellern, Händlern und Importeuren genau beschrieben. Durch die Möglichkeit, Leistungserklärungen künftig auch elektronisch bereitzustellen, dürften bürokratische Handelshemmnisse abgebaut werden. Zudem kann in Zukunft jeder Baustoffhersteller über nationale Anlaufstellen die technischen Anforderungen abfragen, die in dem jeweiligen Mitgliedstaat gelten.

Kritisch ist aus Sicht des BBS, dass ab Juli 2013 fast alle Detailinformationen, die bereits in der Leistungserklärung beschrieben werden, im Zuge der CE-Kennzeichnung nochmals auf dem Produkt bzw. der Verpackung aufzuführen sind. Dies überfrachtet die Produktinformation. Negativ bewertet der BBS zudem Sonderregelungen für Kleinstunternehmen, da sie den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren können. 

 

Quelle: 
Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V.
www.baustoffindustrie.de


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