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01.06.2011

Spart Gebühren und schont die Umwelt: versickerungsfähiges Betonpflaster

Immer mehr Kommunen fördern finanziell die Regenwasserversickerung. Grundlage dafür ist eine gesplittete Abwassergebühr, bei der Grundstückseigentümer nach dem Versiegelungsmaßstab veranlagt werden, das heißt entsprechend der überbauten oder befestigten angeschlossenen Fläche. Für Flächen, die versickerungsfähig oder an eine Versickerungsanlage angeschlossen sind, werden zumindest reduzierte oder gar keine Gebühren erhoben. Der Einsatz von versickerungsfähigen Pflastersystemen aus Beton ist deshalb nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.

Der Gesetzgeber hat diesen Trend im modernen Regenwassermanagement beschleunigt. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im März 2010 entschieden, dass Gemeinden bei der Berechnung der Gebühren für die Regenwasserbeseitigung nicht mehr den so genannten (einheitlichen) Frischwassermaßstab anwenden dürfen. „Der Frischwasserverbrauch lässt nämlich keinen verlässlichen Rückschluss darauf zu, wie viel Niederschlagswasser von dem betreffenden Grundstück in die öffentliche Abwasseranlage gelangt“, so das Gericht. Dieses und weitere bereits zuvor ergangene Urteile dürften über kurz oder lang zu einer flächendeckenden Einführung gesplitteter Abwassergebühren führen.

Große Auswahl an versickerungsfähigen Betonpflastersteinen

Für Grundstückseigentümer in Kommunen, die ihre Abwassergebühren bereits neu festgesetzt haben, bietet das Splitting einen finanziellen Anreiz, mehr versickerungsfähige Flächen zu schaffen. Diese reduzieren zudem den Regenwasserabfluss deutlich und entlasten Kanäle und Klärwerke – gerade bei den in Folge des Klimawandels zunehmend auftretenden Starkregenereignissen. Zum Einsatz kommen dabei zumeist versickerungsfähige Betonpflastersteine. Die Hersteller, die sich im Betonverband Straße, Landschaft, Garten e. V. (SLG) zusammengeschlossen haben, bieten eine Vielzahl von Systemen für die Befestigung von Flächen an.

Grundlage: regelgerechte Planung und Ausführung der Pflasterbauweise
Das versickerungsfähige Pflastersystem allein gewährleistet allerdings noch nicht die vollständige und dauerhafte Aufnahme des Regenwassers. Auch die unter dem Pflaster befindlichen Schichten sowie der Baugrund müssen die notwendige Wasserdurchlässigkeit aufweisen. Wenn bei den versickerungsfähigen Pflasterbauweisen die einschlägigen Technischen Regeln beachtet und geeignete Baustoffe verwendet werden, sollte die Anerkennung durch die Behörden kein Problem sein.

Mehr Informationen im Internet

Über diese Voraussetzungen sowie weitere zahlreiche Hinweise zur Planung und Ausführung von versickerungsfähigen Pflastersystemen aus Beton informiert eine Broschüre des Betonverbands SLG. Sie ist im Internet unter www.betonstein.de erhältlich. Dort können übrigens auch Musteranträge für die behördliche Anerkennung heruntergeladen werden.

Zum Betonverband SLG

Seit Oktober 1997 bündelt der in Bonn ansässige Betonverband Straße, Landschaft, Garten e.V. (SLG) das Know-how namhafter deutscher Hersteller und ist damit die Anlaufstelle für alle Fragen zu Bauweisen mit Betonsteinen. Planer, Ausschreibende, Bauunternehmen, Sachverständige und Bauherren profitieren bei ihrer täglichen Arbeit von seiner Expertise. Eines der Kernziele des Betonverbands SLG ist die fachgerecht erstellte Pflasterbauweise aus Betonprodukten. Aus diesem Grunde engagiert sich der Interessenvertreter auch im Verein „Qualitätssicherung Pflasterbauarbeiten“. Unter dem Dach des Bundesverbandes Betonbauteile Deutschland e. V. (BDB) und eingebunden in zahlreiche Gremien, die sich mit der Erstellung von Technischen Regeln für die Pflasterbauweise befassen, bestimmt der Betonverband SLG die Entwicklung mit.


Für weiterführende Information:

Betonverband Straße, Landschaft, Garten e. V.
Schloßallee 10, 53179 Bonn
Tel. 02 28 9 54 56-22
Fax 02 28 9 54 56-90
slg[dont like]@[spam]betoninfo.de
www.betonstein.de


(Quelle: Betonverband SLG)


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