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Lager- und Tankflächen

Betonbauwerke sind zur Rückhaltung wassergefährdender Stoffe unverzichtbar. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln und zur Verwendung wassergefährender Stoffe so beschaffen und betrieben werden, dass eine Verunreinigung des Bodens oder der Gewässer ausgeschlossen ist. Daraus ergeben sich spezielle Anforderungen an Dichtheit und Konstruktion z. B. im Bereich der Zapfsäulen an Tankstellen. Diese besonders hohen Qualitätsstandards sind in der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbetonbau »Betonbau im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen« zusammengefasst und werden während der Bauphase und im Betrieb von Sachverständigen überwacht. Die Bauausführung muß durch ausgewiesene Fachbetriebe erfolgen.  

Die Befestigung einer Abfüllfläche besteht entsprechend den wasserrechtlichen Anforderungen der Bundesländer aus:

  • Ortbeton
  • Großflächenplatten oder
  • Betonsteinelementen/Betonpflasterplatten  


Ortbetontankstelle 

Alle Fugen der Lager- und Tankflächen müssen fachgerecht abgedichtet werden. Die Dichtstoffe (Dichtungsmasse) müssen dauerelastisch sowie kraftstoff- und mineralölbeständig sein.

 

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